Die Präambel unserer Bundesverfassung beschreibt, warum sich das Schweizervolk und die Kantone eine Verfassung gegeben haben. Daraus lassen sich sehr gut passende Parolen zu den beiden AHV-Initiativen ableiten:
« … im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen, …»
« … und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen, …».
Der erste Teil passt perfekt zur Renteninitiative der Jungfreisinnigen, der zweite Teil aber nicht zur Initiative für eine 13. AHV-Rente, da die damit besonders begünstigten Jahrgänge bei Weitem nicht vollumfänglich zu den Schwachen zählen. Sorgen wir also für ein verfassungswürdiges Ergebnis am 3. März:
JA zur Volksinitiative "Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)"
NEIN zur Volksinitiative "Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)"
Bilden Sie sich eine eigene Meinung und nehmen Sie bitte an den Abstimmungen vom 3. März teil.
Mit liberalen Grüssen
Manuel Mauch
Präsident FDP.Die Liberalen Bezirk Rheinfelden